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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Jena ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30.07.2019 umgesetzt. Es gilt zudem die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28.04.2020.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

  • Einige Elemente haben unzureichende Beschriftungen.
  • Es wird semantisches Mark-Up für Überschriften eingesetzt, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist aber irreführend.
  • Eingabefelder, die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln nicht in jedem Fall den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Die Farbkontraste einiger Elemente sind noch nicht im erforderlichen Verhältnis.
  • Bei der Bühne endet die Bewegung nicht von allein, bewegte und automatisch aktualisierte Inhalte können nicht angehalten, ausgeblendet oder in ihrer Aktualisierungsfrequenz angepasst werden.
  • Die Markierung der aktuellen Tab-Position ist bei einigen Elementen nicht sichtbar.
  • Die Pflichtfeld-Symbolik bei Formularen ist nicht erklärt.
  • Benutzerdefinierte Browsereinstellungen für größere Schrift werden nicht respektiert.

Die Stadt Jena ist sehr bemüht, diese Mängel schnell zu beseitigen, um einen hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Kontrastumschalter

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 erstellt.

Verwendete Methode: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Stadt Jena
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Anger 15
07743 Jena

Telefon: 0049 3641 49-2012
E-Mail: chefredakteur@jena.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de